Erneuerbare Energie
Ende August 2007 hat das Bundeskabinett ein vom Wirtschafts- und Umweltministerium gemeinsam erarbeitetes Klima- und Energiepaket verabschiedet. Das Paket sieht die Anhebung der Ziele zur Eindämmung der Treibhausgasemission vor. So sollen die CO2-Emissionen um 40 Prozent reduziert werden. Ein Meilenstein auf dem Weg zum Ziel ist die Förderung der erneuerbaren Energien. Deren Anteil am gesamten Stromverbrauch soll von derzeit rund 14 Prozent bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent steigen. Bei Wärme liegt der angestrebte Anteil bei 14 Prozent.
Biogas ist ein Multitalent
Einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele kann und muss Biogas leisten, denn es ist ein echtes Multitalent: Es eignet sich nicht nur zur Erzeugung von Strom und Wärme, sondern kann auch als Kraftstoff eingesetzt werden und als Erdgas-Substitut einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland leisten.
Feste Einspeisevergütung von Strom für 20 Jahre
Die Rahmenbedingungen für die Förderung der erneuerbaren Energien wurde im Jahr 2004 mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien („EEG“) geschaffen und 2008 überarbeitet. Es verpflichtet Netzbetreiber zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien und schreibt für einen bestimmten Zeitraum Einspeisevergütungen fest. Für Strom aus Biogas sind das 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme der Anlage. Diese Rahmenbedingung ermöglicht den Anlagenbetreibern eine sichere Kalkulation. Strom aus Biogas wird höher vergütet, wenn bei der Erzeugung des Biogases ausschließlich Natur belassene Produkte aus der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden (NaWaRo-Bonus). Weitere Boni werden Anlagenbetreibern beim Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Bonus) und beim Einsatz innovativer Technologien (Innovations-Bonus) gewährt. Das EEG sieht vor, dass die Grundvergütung für Strom aus Biogas abhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage sinkt, um Anreize zu einer Verbesserung der Technologien zu setzen. Durch Nutzung der bei der Stromerzeugung im Blockheizkraftwerk entstehenden Abwärme, entweder direkt vor Ort oder durch Einspeisung in ein Fernwärmenetz, wird eine noch wirtschaftlichere Nutzung des Biogases erreicht. 
Biogas kann jedoch auch Erdgas ersetzen. Dazu muss es allerdings veredelt werden (Entfernung von Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid und anderen Schadgasen). Anschließend wird es ins Gasnetz eingespeist. Dies wird seit 2008 durch die Gasnetzzugangsverordnung geregelt.



